

Zur Beantragung der Kostenübernahme wenden Sie sich an das Amt für Soziale Dienste Ihrer Stadt. Diese erfolgt nach ��53/54 SGB XII
(Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) bzw. nach � 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche). In der Regel sind Berichte, Notwendigkeitsbescheinigungen von TherapeutInnen, ÄrztInnen, Beratungsstellen oder Kliniken
hilfreich für eine erfolgreiche Beantragung. Die Dauer der Betreuung ist entsprechend der Kostenzusage der Eingliederungshilfe zeitlich
befristet.
Die Kosten für Miete und Lebensunterhalt werden entsprechend der eigenen Situation selbst oder von der zuständigen Behörde
übernommen.